Notarin Esther Czasch

Änderungen bei der DIN 276 – Kosten im Bauwesen

Änderungen bei der DIN 276 – Kosten im Bauwesen

Das Deutsche Institut für Normung (kurz: DIN), unabhängige Plattform für Normung und Standardisierung in Deutschland und weltweit, hat einen Normentwurf E DIN 276 veröffentlich für „Kosten im Bauwesen“, mit dem die vorhandenen Normen DIN 276-1 „Kosten im Bauwesen – Teil 1: Hochbau“ und die DIN 276-4 „Kosten im Bauwesen – Teil 4: Ingenieurbau“ zu einer Norm zusammengeführt werden.

 

Die wichtigsten Änderungen hierbei sind:

  • Eine Überarbeitung der Gliederung der Norm.
  • Die Begriffe wurden überarbeitet und ergänzt.
  • Die Grundsätze der Kostenplanung wurden geändert und ergänzt.
  • Die Stufen der Kostenermittlung wurden überarbeitet und erweitert. Anforderungen an die Gliederungstiefe der Kostenermittlung wurden dabei erhöht.
  • Die Kostengliederung wurde insgesamt überarbeitet und ergänzt. In der ersten Ebene wurde die Kostengliederung um die Kostengruppe 800 „Finanzierung“ auf acht Kostengruppen erweitert.
  • Die Kostengruppen 300 und 400 wurden so überarbeitet, dass eine einheitliche Kostengliederung für Hochbauten und Ingenieurbauwerke vorliegt.
  • Die Kostengruppe 500 wurde neu gefasst und erstreckt sich nun auf Außenanlagen, Freianlagen unabhängig von Bauwerken, Verkehrsanlagen und selbständige Anlagen der technischen Infrastruktur.

Über den folgenden Link können Sie direkt zum Entwurf auf der DIN-Homepage gelangen.

 

Sind Sie Architekt bzw. Ingenieur und haben Fragen zu Änderungen und die Auswirkungen auf Ihre Praxis? Dann stehe ich Ihnen gerne für weitere Beratung zur Verfügung.

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