Notarin Esther Czasch

Richtig versichert am Bau – was ist zu beachten?

Richtig versichert am Bau – was ist zu beachten?

Plant man ein Bauvorhaben zu errichten, so ist man als Bauherr bei der Versicherungsauswahl frei: Grds. gibt es in Deutschland keine Versicherungspflicht für Bauherren. Theoretisch! Faktisch müssen sich Bauherrn, die den Bau über ein  Kreditinstitut finanzieren, aber dennoch gegen Risiken schützen: Denn üblicherweise verlangt jede Bank von Kreditnehmern den Abschluss bestimmter Versicherungen, um ihren Darlehensrückzahlungsanspruch zu  sichern. Darüber hinaus sollten Bauherren auch im eigenen Interesse zumindest die notwendigsten Versicherungen abschließen, um vor möglichen Gefahren geschützt zu sein, die zu evtl. erheblichen finanziellen Folgen führen können.

 

Welche Versicherungen sind dabei für Bauherren sinnvoll?

 

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Als Bauherr trägt man die Verantwortung für das Bauvorhaben und für alles, was auf der Baustelle passiert, auch wenn ein Architekt oder ein Bauunternehmer beauftragt wurde. Als Bauherr ist man verantwortlich für die Sicherheit auf der Baustelle (Verkehrssicherungspflicht), dass die Baustelle ausreichend abgesichert ist und Bauvorschriften eingehalten werden (Überwachungspflicht). Als Bauherr haftet man für alle Unfälle, die andere Personen auf oder wegen der Baustelle erleiden, z.B. wenn ein Fußgänger oder Fahrradfahrer auf dem Gehweg oder der verschmutzten Fahrbahn ausrutscht und sich verletzt oder das von dem Bauherren beauftragte Unternehmen Baumaterialien ohne ordnungsgemäße Absicherung auf dem Gehweg lagert und in der Folge entsteht ein Unfall.

 

In solchen Fällen hilft eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Sie ersetzt Schäden, die Dritte durch das  Vorhandensein und durch den Betrieb der Baustelle erleiden. Nicht abgedeckt sind Schäden enger  Familienangehöriger und Schäden herbeigeführt durch Vorsatz.

 

Die Prämie ist steuerlich absetzbar und sollte nicht unter drei Millionen Euro liegen nach Angaben von Stiftung Warentest. Die Versicherung sollte vor dem ersten Spatenstich beginnen. Sie endet mit der Bauabnahme.

 

Bauleistungsversicherung / Bauwesenversicherung

Sie versichert alle unvorhergesehenen Schäden an bereits erbrachten Bauleistungen und dem gelagerten Baumaterial. Während der Bauzeit können auf der Baustelle unvorhergesehene Zerstörungen eintreten. Diese unvorhergesehenen Schäden sind sowohl für den Auftraggeber und die beauftragten Firmen nicht vermeidbar. Durch einen Diebstahl von Materialien, die im Gebäude bereits fest verbaut sind oder auch durch Brand, Blitze, Explosionen können große Kosten auf den Bauherrn zukommen. Diese Gefahren werden mit der Versicherung abgedeckt.

 

Es handelt sich um eine Allgefahrenversicherung, sodass es auf die Ursache des eingetretenen Schadens nicht  ankommt. Jedoch ist zu beachten, dass es in den Versicherungsbedingungen zahlreiche Ausschlüsse gibt, die zu beachten sind. Versichert sind  jedenfalls alle Teile und Baustoffe für die Errichtung des Bauwerkes, die bereits verbaut sind. Das heißt, alle noch nicht verbauten Bauteile sind nicht versichert. Wichtig ist auch: Versichert sind nur Beschädigungen oder Zerstörungen, deren Ursache unvorhergesehen eintritt. Dies  bedeutet, dass Schäden, mit denen gerechnet werden muss, vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Auch Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion sind regelmäßig vom Versicherungsschutz ausgenommen. Auch Schäden verursacht durch Vorsatz des Bauherrn sind nicht versichert.

 

Es ist deshalb zu empfehlen, dass man vor Abschluss der Versicherung  genau in den Versicherungsbedingungen prüft, welche Schäden aufgrund welcher Ursachen einbezogen und welche ausgeschlossen sind. Die Versicherung sollte mit  Beginn der Bauphase abgeschlossen werden. Sie erlischt in der Regel automatisch mit Bauende. Die Kosten richten sich nach dem Bauvolumen.

 

Feuer-Rohbauversicherung

Eine Feuer-Rohbauversicherung deckt Schäden ab, die durch Feuer,  Blitzschlag oder Explosionen am Rohbau entstehen. Ersetzt werden auch Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löscharbeiten sowie Aufräum- und Abbruchkosten. Eine Feuer-Rohbauversicherung ist in der Regel in der Wohngebäudeversicherung enthalten. Wird also die Wohngebäudeversicherung schon bei Baubeginn abgeschlossen, ist der Rohbau  regelmäßig bereits gegen Feuer beitragsfrei versichert.

 

Bauhelferversicherung 

Der Abschluss einer Bauhelferversicherung kann sich empfehlen, wenn der Bauherr mit Hilfe von Freunden und Verwandten bauen will. Für Bauhelfer besteht außerdem eine Melde- und  Versicherungspflicht bei der Berufsgenossenschaft, bei der sie pflichtversichert werden müssen. Über die  geleisteten Arbeitsstunden ist Buch zu führen. Wird dies unterlassen, ist ein Bußgeld zu zahlen. Auch wenn der Bauherr die Bauhelfer nicht angemeldet hat, tritt die Berufsgenossenschaft im Falle eines Schadens eines Bauhelfers ein. Sie kann den Schaden aber auf den Bauherren abwälzen, wenn dieser seiner  Meldepflicht nicht nachgekommen ist. Die Berufsgenossenschaft tritt allerdings nicht für Ehepartner und enge Familienangehörige ein. Für deren Schäden kommt nur eine private Bauhelferversicherung auf.

 

Veröffentlichung: 31.07.2018

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