Rückblick: 42. Immobiliendialog
Urbane Gebiete – Wie lassen sich Gewerbe, Freizeit und Wohnen leichter verbinden?
Mit dieser Frage befasste sich der 42. Immobiliendialog Rhein-Neckar am 26. Oktober bei der BASF in Ludwighafen. Dr. Hartmut Fischer, Partner der Kanzlei Rittershaus Rechtsanwälte, erläuterte vor 120 Gästen das durch die Bundesregierung novellierte Bauplanungsrecht und die damit einhergehende neue Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“. Esther Maria Czasch, Leiterin der Anwaltskanzlei Czasch, stellte die ab dem 1. Januar 2018 gültigen Neuerungen im BGB-Bauvertragsrecht vor.
In der anschließenden Diskussionsrunde von Stadtplanern, Architekten und Projektentwicklern wurde deutlich, welche Herausforderungen die Kategorie „Urbane Gebiete“ für den Bau neuer Wohnungen insbesondere in bereits stark verdichteten Gebieten oder in Gewerbegebieten bedeutet. Der Dialog unter reger Beteiligung des Publikums ergab, dass die neue Gesetzgebung noch einige Frage offen lässt und die Interessens- und Nutzungskonflikte nicht zu unterschätzen sind.
„Da dürfen wir den Blick für die Realität nicht verlieren“, mahnte Dr. Wolfgang Miodek, stellvertretender Leiter der Mannheimer Wirtschaftsförderung an.
Veröffentlichung: 27.11.2017