Notarin Esther Czasch

Vorschläge zur Reform der „Grunderwerbssteuer“

Vorschläge zur Reform der „Grunderwerbssteuer“

In vielen Bundesländern steigt die Grunderwerbsteuer weiter. Dies belastet insb. private Hauskäufer, denn dadurch bedingt verteuert sich der Vermögensaufbau und der Hausbau. Ein Blick in europäische Nachbarländer bietet jedoch Möglichkeiten, die auch hierzulande für Reformen im Bereich der Grunderwerbssteuer anzudenken sind, wie eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln zeigt.

So spülte im Jahr 2016 die Grunderwerbsteuer rund 13 Milliarden € in die Kassen der Länder. Dies bedeutet im Vergleich zum Jahr 2009 ein Plus von 270 %. Beispielsweise zahlen Käufer in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Thüringen den Spitzenwert von 6,5 %. In Bayern und Sachsen liegt der Satz beispielsweise nur bei 3,5 %. Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz liegen im Mittelfeld bei 5 %.

Die steigende Steuerlast schreckt jedoch viele potentielle Käufer ab, auch die Förderung und Bildung von Eigentum wird dadurch verhindert. „Gerade Haushalte mit kleinem Einkommen kommen daher immer schwerer an Immobilien“, sagt IW-Wissenschaftler Michael Voigtländer. „Ziel muss es sein, Käufer zu entlasten und so die Vermögensbildung und den Neubau anzufahren.“ Damit jedoch den Ländern diese wichtige Einnahmequelle nicht komplett wegbricht, sollte die Grunderwerbssteuer gezielt reformiert werden, nach Ansicht der Wissenschaftler. Vorbilder könnten andere europäische Nachbarn sein, wie die Studie zeigt.

In den Niederlanden entfällt beispielsweise für private Neubauten die Steuer komplett. Pauschal kann dieser auch zum Beispiel auf ein Prozent absinken. In Deutschland werden Bauherrn steuerlich doppelt belastet, da für die Bauarbeiten außerdem Mehrwertsteuer anfällt. Das bedeutet konkret, dass die Steuerlast daher auf bis zu 20 % ansteigen kann! Um private Haushalte auch beim Wohnungseigentumskauf zu entlasten, könnte die Politik beispielsweise ein Stufenmodell nach britischen Vorbild einführen. In Großbritannien steigt mit zunehmendem Preis der Immobilie auch die Steuer. Bis zu einem Betrag von 125.000,00 € ist keine Grunderwerbssteuer fällig. „Menschen mit weniger Geld könnten so leichter Wohnungseigentum kaufen“, erklärt Voigtländer.

Auch beim Kauf mehrerer Wohnungen sehen die Wissenschaftler Reformbedarf. Hier sollte sich der Steuersatz nach dem Durchschnittspreis der Wohnungen richten statt nach dem Gesamtwert des Portfolios. Dies würde Anreize setzen, Wohnungen direkt zu verkaufen, anstatt diese über Unternehmensbeteiligungen anzubieten (sog. Share Deals).

Es bleibt abzuwarten, ob die Vorschläge und Anregungen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln vom Gesetzgeber aufgenommen werden.

Veröffentlichung: 20.11.2017

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