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Immobilien
Wir unterstützen Sie umfassend bei allen Immobiliengeschäften: Bei Erwerb und Verkauf, Grundschulden und Dienstbarkeiten. Vor und nach der Beurkundung.
Das Immobilienrecht gehört zu unseren Kernkompetenzen und beschäftigt uns täglich. Wir kümmern uns um Ihre Immobilienangelegenheiten - ob privat oder geschäftlich.
Sie möchten ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück kaufen oder verkaufen? Wir bereiten für Sie den Kaufvertrag vor und unterstützen Sie bei der Bestellung und Löschung von Grundschulden und Dienstbarkeiten. Wir gestalten für Sie Wege- und Leitungsrechte, Nießbrauchsregelungen und Wohnrechte. Genauso kennen wir uns aus mit besonderen Eigentumsformen wie dem Erbbaurecht. Auch gestalten und beurkunden wir für Sie Grundstücksschenkungen und andere Übergabeverträge, zum Beispiel bei vorweggenommener Erbfolge.
Auch nach der Beurkundung kümmern wir uns um alles Weitere. Wir sorgen für die Umschreibung im Grundbuch. Wir klären, ob es gesetzliche Vorkaufsrechte gibt, holen notwendige Genehmigungen ein und stimmen uns mit Ihrer Bank ab. Und halten Sie natürlich immer auf dem Laufenden.
Sie sind Projektentwickler oder Bauträger? Wir sind Ihr erfahrener und kompetenter Partner bei der Gestaltung von Teilungserklärungen und Kaufverträgen. Auch bei schwierigen Grundstückssituationen – seien es öffentliche Flächen, eine Tiefgarage über mehrere Grundstücke, eine gemeinsame Erschließung oder zu regelnde Überbauten und Wegerechte. Ebenso übernehmen wir die zügige Beurkundung und Abwicklung des Verkaufs. Zuverlässig und aus einer Hand.
Die Aufgaben des Notars beim Immobilienkauf
Die Aufgaben, die ein Notar im Rahmen eines Immobilienkaufs zu erfüllen hat, sind äußerst vielfältig.
- Der Notar erstellt einen rechtssicheren Kaufvertrag – bei dem ihm durch das Eintragen von Wohn- und Wegerechten möglicherweise zusätzlicher Aufwand entsteht – und informiert Käufer und Verkäufer über die damit zusammenhängenden Rechtsfolgen.
- Beim Notartermin verliest er beiden Parteien den Vertrag und unterzeichnet diesen zusammen mit dem Hauskäufer und -verkäufer.
- Anschließend sorgt der Notar dafür, dass das Grundbuchamt den Namen des Käufers im Grundbuch vormerkt und überprüft den Eintrag beim Grundbuchamt.
- Danach meldet er die Transaktion beim zuständigen Finanzamt und holt bei Bedarf noch fehlende Unterlagen ein.
- Schließlich erhält der Hauskäufer eine Zahlungsaufforderung vom Notar. Das Grundbuchamt erhält einen Antrag auf die Umschreibung im Grundbuch von ihm.
Da Notare als Mittler zwischen Käufer und Verkäufer auftreten, müssen diese deshalb immer unparteiisch bleiben. Aus diesem Grund gehört es nicht zum Aufgabenbereich des Notars, eine Partei darüber zu informieren, ob ein Kaufvertrag wirtschaftlich unvorteilhaft für diese ist oder nicht.
Weitere Informationen erhalten Sie von der Bundesnotarkammer:
Glossar Grundstückskaufverträge (PDF)