Notarin Esther Czasch

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Notarkosten

Was kostet ein Notar?
Notarinnen und Notare sind nach § 17 Abs. 1 Satz 1 der Bundesnotarordnung (BNotO) verpflichtet, für ihre Tätigkeit die im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) vorgeschriebenen Gebühren und Auslagen zu erheben. Gebührenvereinbarungen jeder Art sind unzulässig. Die Notarkosten sind daher bundesweit einheitlich geregelt und damit bei jeder Notarin und jedem Notar gleich.

Soziales Gebührensystem
Das Gebührensystem des GNotKG ist sorgfältig austariert. Es führt auch dazu, dass Notare viele Amtstätigkeiten ohne eine kostendeckende Gebühr durchführen. Dadurch wird gewährleistet, dass jedermann notarielle Beratung und Vertragsgestaltung in Anspruch nehmen kann.

Dies wird dadurch ausgeglichen, dass Notare bei großen Geschäften höhere Gebühren vereinnahmen. Durch die Anknüpfung der Notargebühren an den Wert des Geschäfts und damit an die Leistungsfähigkeit der Beteiligten wird erreicht, dass die notarielle Tätigkeit unabhängig von Einkommen und Vermögen in Anspruch genommen werden kann. Das notarielle Gebührensystem ist damit besonders sozialverträglich.

Beratung inklusive
Das notarielle Kostenrecht hat einen weiteren Vorteil: Die Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit ist in der Beurkundungsgebühr enthalten, unabhängig von der Schwierigkeit, dem Aufwand oder der Anzahl der Besprechungstermine.

Berechnung der Kosten
Die Höhe der Notarkosten richtet sich ausschließlich nach Bedeutung und Wert des Geschäfts und nicht nach dem Arbeitsaufwand des Notars. Für jede Amtstätigkeit des Notars sieht das bundesweit einheitliche Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) einen bestimmten Gebührensatz vor. Ausgehend vom jeweiligen Gebührensatz errechnet sich die konkrete Gebühr nach der vom Geschäftswert abhängigen Gebührenstaffelung. Die Beurkundungsgebühr umfasst dabei die umfassende Beratung durch den Notar, die Entwurfsfertigung sowie die Beurkundung im engeren Sinne.

Die Höhe der Notargebühren kann mit Hilfe eines von der Bundesnotarkammer erstellten Gebührenrechners auf Basis des Programms Microsoft Excel™ ermittelt werden. Der Gebührenrechner kann auch von dieser Internetseite heruntergeladen werden. Für die Richtigkeit der Berechnung übernehmen wir keine Gewähr.

Nachfolgend können Sie Berechnungsbeispiele zu Notarkosten bei einzelnen Arten von notariellen Tätigkeiten ersehen (Quelle: Bundesnotarkammer):

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