Die Reform des Bauvertragsrechts hat nach dem Bundestag auch den Bundesrat passiert. Sie sieht neue Regelungen im Werkvertragsrecht vor. Das neue Bauvertragsrecht gilt ab 2018.
Mit dem neuen Bauvertragsrecht werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Bauträgervertrag und den Verbraucherbauvertrag eingeführt. Kernpunkte sind u.a.
- Einführung von Regelungen über nachträgliche Änderungen am Auftragsumfang, unter anderem ein Anordnungsrecht des Bestellers
- Änderung und Ergänzung der Regelungen zur Abnahme
- Normierung der Kündigung aus wichtigem Grund
- Einführung einer Baubeschreibungspflicht des Unternehmers (beim Verbraucher-bauvertrag)
- Verbindliche Vereinbarung über die Bauzeit (beim Verbraucherbauvertrag)
- Zweiwöchiges Widerrufsrecht für den Besteller (beim Verbraucherbauvertrag)
- Einführung spezieller Baukammern an den Landgerichten, um Bauprozesse zu beschleunigen.
Ferner werden spezielle Regelungen für den Architekten- und Ingenieurvertrag eingeführt.
Anlass der Reform des Bauvertragsrechts ist zum einen, dass das geltende Werkvertragsrecht sehr allgemein gehalten sei, während sich die Bautechnik stetig weiterentwickelt habe und das Baurecht zu einer komplexen Spezialmaterie geworden sei. Für die komplexen, auf längere Zeit angelegten Bauverträge seien die Regelungen des Werkvertragsrechts oft nicht detailliert genug. Das Fehlen klarer gesetzlicher Vorgaben erschwere es, Bauverträge interessengerecht und ökonomisch sinnvoll zu gestalten und abzuwickeln. Zudem komme der Verbraucherschutz bislang zu kurz.
Die Neuregelungen zum Bauvertragsrecht treten zum 1.1.2018 in Kraft und gelten für alle Verträge, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Für Verträge, die vorher geschlossen worden sind, gilt die bisherige Rechtslage.
Synopse zum neuen BGB-Bauvertragsrecht
Gegenüberstellung der alten und neuen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch zum neuen Werkvertragsrecht, welches am 01.01.2018 in Kraft tritt
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Hier können Sie eine Synopse der bis zum 31.12.2017 geltenden Rechtsvorschriften und der ab dem 01.01.2018 geltenden neuen Rechtslage im Werkvertragsrecht einsehen.
Präsentation zum neuen Bauvertragsrecht
Präsentation der Anwaltskanzlei Czasch zum neuen Bauvertragsrechts anlässlich eines Kurzvortrages von Frau Rechtsanwältin Czasch im Immobiliennetzwerk Rhein-Neckar
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Ferner können Sie eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen hier herunterladen anlässlich eines Kurzvortrages von Frau Rechtsanwältin Czasch im Rahmen des Immobiliendialoges.
Bei weitergehenden Fragen stehen wir Ihnen beratend gerne zur Verfügung!
Veröffentlichung: 20.11.2017