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allgemeines Zivilrecht
Die Gesetzeslage und aktuelle Rechtsprechung betreffend die allgemeinen Vertragstypen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), Handelsgesetzbuches (HGB) und anderen Gesetzen gehören zum Grund- und Standardwissen. Wir betreuen ständig Mandate aus dem sog. "allgemeinen Zivilrecht".
Sie können daher auch eine breite aufgestellte Kompetenz im Bereich des allgemeinen Zivilrechts erwarten. Wir beraten Sie gerne in diesem Bereich beim Entwurf und Abschluss, der Durchführung oder Beendigung zivilrechtlicher Verträge und vertreten Sie fachlich kompetent bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche, sollte dies erforderlich werden.
Leistungen im Überblick
- Gestaltung und Prüfung von zivilrechtlichen Verträgen
- Beratung im Bereich von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Prozessführung
- Gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
- Gerichtliche Eilverfahren
- Forderungsbeitreibung und Zwangsvollstreckung
- Beratung bzgl. Gewährleistungsansprüchen
- Kündigung, Anfechtung und Widerruf von Verträgen