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Mietrecht
Das Recht auf Wohnen ist ein Grundrecht und Grundbedürfnis zugleich.
Wir beraten und vertreten Mieter, Vermieter als auch Wohnungsunternehmen u.a. im Rahmen der Gestaltung von Gewerbe- und Wohnraummietverträgen, der Beendigung und Kündigung von Mietverhältnissen, bei Mieterhöhungen und der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen mit anschließender Mieterhöhung sowie der Betriebskostenabrechnungen, bei der Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen, wie z.B. Mietminderungen.
Leistungen im Überblick:
- Gestaltung, Änderung, Überprüfung von Gewerberaum- und Wohnraummietverträgen und Aufhebungsvereinbarungen
- Beratung bei Abmahnungen, Erstellung und Überprüfung von Kündigungen des Mietverhältnisses
- Erstellung von Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete sowie bei Modernisierungen
- prozessuale Vertretung in Räumungsklagen und Mieterhöhungsklagen sowie Forderungsklagen
- Beratung und gerichtliche Vertretung von Vermietern und Mietern und Wohnungseigentümergemeinschaften
- u.a. Minderungsansprüche, Kündigung und Beendigung von Mietverträgen, Räumungsklagen, Nebenkostenabrechnung, Kaution