Notarin Esther Czasch

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öffentliches Baurecht und Planungsrecht

Wir beraten regelmäßig zu Fragen des Bauplanungs- und Genehmigungsverfahrens, des Erschließungsrechts und bei Normenkontrollverfahren. Es sind Frage- und Problemstellungen, die sich insbesondere im Rahmen eines Bauvorhabens stellen.

Auf dem Gebiet des Bauordnungsrechts beraten und vertreten wir Sie u.a. in allen Fragen rund um die Themen von der Baugenehmigung bis hin zu behördlichen Verfügungen, aber auch Themen wie Abstandsflächen, Garagen und Stellplätze, Brandschutz, Immissionsschutz, Baulasten, Verunstaltungsverbot und Fliegende Bauten.

Unser Tätigkeitsspektrum auf dem Gebiet des Bauplanungsrechts umfasst die Beratung und Vertretung in allen Stadien der Aufstellung von Bebauungsplänen sowie bei sonstigen Fragen der Bauleitplanung, bei Fragen der Zulässigkeit von Bauvorhaben im sowie während der Aufstellung von Bebauungsplänen. Hier werden wir außergerichtlich wie gerichtlich sowohl vor den Verwaltungsgerichten als auch in Verfahren vor den Kammern für Baulandsachen tätig.

Leistungen im Überblick:

  • Beratung und Vertretung von Baurechtsbehörden, Bauherrn und Architekten sowie Nachbarn
  • Beratung und Begleitung von Gemeinden in Verfahren zur Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen
  • Vertretung von Grundstückseigentümern und Gemeinden in Normenkontrollverfahren gegen Bebauungspläne
  • Beratung im Zusammenhang mit Städtebaulichen Verträgen
  • Beratung, Begleitung und gerichtliche Durchsetzung bei Baugenehmigungen und Bauvorbescheiden
  • Gerichtliche Vertretung bei Klagen gegen die Verwaltung zur Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen
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