Notarin Esther Czasch

Bundestag beschließt neues Bauvertragsrecht

Bundestag beschließt neues Bauvertragsrecht

Die Bundesregierung hat am 2. März 2017 den vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts beschlossen. Inzwischen hat auch der Bundestag das Gesetz verabschiedet. Dieses wird noch dem Bundesrat zugeleitet und soll am 1.1.2018 in Kraft treten.

Mit diesem Gesetzesentwurf wird das Werkvertragsrecht grundlegend modernisiert und verändert. Im Vordergrund steht dabei insbesondere der Verbraucherschutz.

Mit dem Gesetz werden beispielsweise erstmals besondere Vorschriften unter anderen zum Bauvertrag, zum Architekten- und Ingenieurvertrag und zum Bauträgervertrag in das BGB aufgenommen.

Weiterhin regelt der Gesetzesentwurf unter anderem, dass Bauunternehmer künftig verpflichtet sind, Verbrauchern vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung zur Verfügung zu stellen, die bestimmten Mindestanforderungen genügt.

Weiterhin müssen mit Verbrauchern geschlossene Bauverträge zukünftig verbindliche Angaben dazu enthalten, wann der Bau fertiggestellt sein wird. Verbraucher sollen künftig auch das Recht erhalten, einen Bauvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu widerrufen.

Wenn Sie Fragen hierzu und insbesondere konkret zu Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung oder auf Abwicklung von Bauprojekten haben, stehe ich Ihnen zur Beantwortung und Unterstützung jederzeit gerne zur Verfügung.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz erhalten Sie weitergehende Informationen.

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